Vielerorts haben die Wintersportgebiete wieder eröffnet. So auch im italienischen Südtirol, einem beliebten Urlaubsort für Skifahrer. Doch neben strengeren Corona-Maßnahmen gelten seit 01.01.2022 auch weitere Regelungen zum Schutz der Wintersportler.
Darauf müssen Sie bei Ihrem Skiurlaub achten:
Erweiterung der Helmpflicht für Minderjährige
Hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende
Versicherungspflicht für alle Skifahrenden auf der Piste
Seit Januar 2022 müssen alle Wintersportler auf italienischen Skipisten eine gültige Versicherungsbestätigung einer Privat-Haftpflichtversicherung nachweisen. Wer keine solche Versicherung hat oder nachweisen kann, soll vor Ort die Möglichkeit bekommen eine Tages-Police mit dem Skipass abschließen zu können.
Nicht-Versicherte müssen mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro sowie den Entzug des Skipasses rechnen.
Zu beachten ist, dass die mitversicherten Personen (Ehe-/Partner oder Kinder) auf dem Versicherungsnachweis namentlich ausgewiesen sein müssen.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Regeländerung seitens Italiens, befinden sich die Versicherer derzeit in Ausarbeitung der weiteren Vorgehensweise. Für Anfragen etwaiger Versicherungsbestätigungen können Sie sich gerne an den Versicherer sowie uns wenden.
Zusätzlich gelten folgende neue Regeln:
0,5-Promille-Regel (ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration wird ein Bußgeld in Höhe von 250-1.000 Euro erhoben). Ab 0,8 Promille gilt Skifahren als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
Die Helmpflicht für Minderjährige wurde für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrende bis 18 Jahre ausgeweitet. Der Helm muss CE-zertifiziert sein.